Spenden
Die Tafel Wetzlar ist auf große und kleine Spenden angewiesen.
Geldspenden. Kleiderspenden. Sachspenden.
Um die Mieten für die Tafelläden und das Lager, den Treibstoff für die Tafelfahrzeuge, Hygieneartikel für die Mitarbeitenden und vieles mehr finanzielle bewältigen zu können braucht es viele große und kleine Spenden. Jeder Euro zählt. Wir freuen uns, wenn Sie die Tafel Wetzlar unterstützen.
Wir freuen uns über gut erhaltene, saubere und unbeschädigte Kleidung, die wir den Kund*innen der Tafel weitergeben können.
Sie können diese Kleidung nach Vereinbarung eines Termins bei einer/m Mitarbeiter:in der Kleiderläden abgeben
Adresse: Wiesenstraße 4, Wetzlar-Niedergirmes
Mail: kleiderladen@tafel-wetzlar.de
Mobil: 0160 4018846
Weitere Infos finden Sie auch HIER
Wir freuen uns über gut erhaltene Gegenstände aus dem Haushalt und dem Kinderzimmer, die wir den Kund*innen der Tafel weitergeben können.
Sie können diese Artikel in der Kruschelbude abgeben.
Adresse: Kirchstraße 7, Niedergirmes
Mail: kleiderladen@tafel-wetzlar.de
Mobil: 0177 14 56 236
Weitere Infos finden Sie auch HIER
Wir freuen uns über haltbare und ungeöffnete Lebensmittel.
Sie können die Lebensmittel nach Rücksprache mit Hr. Lowak im Lager abgeben.
Adresse: Bahnhofnordseite 6
Mail: christoph.lowak@tafel-wetzlar.de
Mobil: 0157 83 28 79 01
Weitere Infos auch HIER
Per (Foto-) Überweisung spenden

Um dem QR Code zu nutzen einfach im Online Banking auf Fotoüberweisung gehen und den Code Scannen. Alternativ machen Sie einen Screenshot vom QR Code und laden diesen dann hoch. Alle relevanten Felder sind dann automatisch ausgefüllt. Sie geben nur noch den Betrag ein.
Daten für die klassische Überweisung:
Verwendungszweck:
Als Verwendungszweck bitte “TAFEL WETZLAR” eintragen
Bankdaten:
Sparkasse Wetzlar: IBAN: DE46 5155 0035 0002 1201 11
BIC: HELADEF1WET
Wichtiger Hinweis:
Für den Fall, dass Sie eine Spendenbescheinigung möchten, bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer Adressdaten. Hinweisen möchten wir jedoch darauf, dass die Finanzämter bei Spenden bis zum Wert von 200,- € eine sogenannte vereinfachte Zuwendungsbestätigung akzeptieren, d.h. es reicht eine Kopie des Kontoauszugs zum Nachweis von Geldspenden in der Steuererklärung des Spenders aus.